Die Häuser befinden sich in einem Milieuschutzgebiet, dem Erhaltungsgebiet Graefestrasse, und der Senat von Berlin versucht dieses mit einem Vorkaufsrecht zu erhalten.
A: http://www.topos-planung.de/projekte/stafo/Graefekiez2013.pdf
nach einem Kontakt mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wurde das Haus bisher weder verkauft noch in Eigentumswohnungen aufgeteilt.
Man hat mich dankenswerterweise auf die folgenden Seiten aufmerksam gemacht:
1. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg informiert über das Gebiet „Graefestrasse“
2. Berliner Mietfibel zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und zum Kündigungsschutz und Vorkaufsrecht bei umgewandelten Wohnungen
3. Zu den Infoblättern des Berliner Mietervereins
Schön längere Zeit gibt es ein Stadtteilentwicklungskonzept:
Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Urbanstrasse (2011)
Im aktuellen Mietermagazin 4/19 stehen interessante Erfolgsgeschichten, wie Mieter ihre Häuser mit dem bezirklichen Vorkaufsrecht vor Spekulation bewahren:
https://www.berliner-mieterverein.de/mietermagazin.htm
Mieter kaufen auch gemeinsam die Häuser, in denen sie leben,
und es gibt Beispiele davon, wie gemeinsam Häuser gerettet wurden:
Die Hausretterin (Zeit-Online)
Danke an Micha Z. für die guten Hinweise!
Und es gibt Beispiele, die belegen, dass Instandhaltungen auch aus geringen Mietzahlungen geleistet werden können, wenn die Rendite des Kapitals nicht im Vordergrund steht:
Die-Mieterbewegung-stellt-die-Eigentumsfrage
Am 12.8.2019 schrieb der gute Nachbar Willi Ratsch das hier:
„Liebe Nachbarn,
hier sind aktuelle Informationen zum Verkauf unserer Häuser:
Lt. Auskunft des Stadtplanungsamtes Kreuzberg […] wurde […] ein Antrag auf Negativzeugnis gestellt. Ein Negativzeugnis wird in der Regel nach dem Verkauf einer Immobilie durch den Notar beantragt und beinhaltet, dass der Bezirk auf sein Vorkaufsrecht verzichtet, bzw. im Fall der Ablehnung sein Vorkaufsrecht wahrnehmen will.
In unserem Fall scheint die Ausübung des Vorkaufsrechts […] allerdings eher unwahrscheinlich. Der Grund ist, dass offensichtlich das Haus nicht als Ganzes verkauft wurde, sondern nur eine der Eigentümerinnen, also entweder Mike oder, was wahrscheinlicher ist, die Tante ihre Anteile verkauft hat. Da jedoch die öffentlichen Wohnungsbauunternehmen, die ja stellvertretend für den Bezirk als Käufer auftreten würden, üblicherweise nur komplette Immobilien und eben nicht nur Anteile erwerben, dürfte diese Option in unserem Fall nicht infrage kommen.
Was bleibt, wäre möglicherweise der Abschluss einer sogenannten Abwendungsvereinbarung zwischen Bezirk und Käufer, in der bestimmte Maßnahmen des neuen Eigentümers ausgeschlossen werden können, z.B Luxusmodernisierung etc. Ob der Bezirk eine solche Vereinbarung im Milieuschutzgebiet von sich aus automatisch anstrebt oder ob wir als Mieter initiativ werden müssen, bzw. ob auch diese Option wegen der Eigentümerkonstellation ausscheidet, müsste noch genauer recherchiert werden.
Ein kleiner Lichtblick:
Immerhin sind die Häuser bisher nicht in Wohneigentum aufgeteilt worden. Das ist zwar auch im Milieuschutz grundsätzlich möglich, allerdings mit der Einschränkung, dass die Wohnungen in den ersten sieben Jahren ausschließlich den Mietern zum Kauf angeboten werden dürfen. Anschließend sind sie dann frei verkäuflich. Vermutlich werden nicht allzu viele aktuelle Mieter willens und in der Lage sein, ihre Wohnungen in diesem Fall zu kaufen.
Nach dem möglichen Verkauf nach sieben Jahren haben wir als Mieter dann aber noch einmal fünf weitere Jahre Schutz vor Eigenbedarfskündigung.
Das ist alles, was ich bisher in Erfahrung bringen konnte. […]
Bis die Tage
LG Willi “